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Referentenentwurf des BMAS Neuer Gesetzesentwurf: Minijobgrenze und Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Anfang Februar einen Referentenentwurf für ein "Zweites Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" veröffentlicht. Geplant sind eine Erhöhung der Minijobgrenze sowie die Einführung einer Pflicht zur elektronischen und manipulationssicheren Aufzeichnung der Arbeitszeit. Diese und weitere geplante Änderungen hätten erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsalltag vieler Arbeitgeber- und nehmer.

Minijobgrenze

Kernpunkt des Entwurfes ist die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von Minijobs. Statt der bisherigen Grenze in Höhe von 450 EUR soll diese in Zukunft 520 EUR betragen.

Anpassung an den Mindestlohn

Der Hintergrund dieser Neuregelung ist die geplante Mindestlohnerhöhung auf 12 EUR. Diese hätte nämlich zur Folge, dass geringfügig Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, um eine Überschreitung der Entgeltgrenze zu verhindern. Die neue Minijobgrenze soll daher auch zeitgleich mit der Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 in Kraft treten. 

Ferner ist geplant, dass die Geringfügigkeitsgrenze keinen festen Betrag (wie die bisherigen 450 EUR) enthalten, sondern dynamisch gestaltet werden soll. Die Grenze soll sich dabei stets am Mindestlohn orientieren, indem dieser mit 130 mulitipliziert und anschließend durch drei geteilt wird. Nach der kommenden Mindestlohnerhöhung auf 12 EUR würde dies 520 EUR entsprechen. 

Gewährung von Sonderleistungen

Des Weiteren soll es Minijobbern ermöglicht werden, Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld zu empfangen, ohne dabei in Gefahr zu laufen, die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Geringfügigkeitsgrenze innerhalb eines Jahres höchstens in zwei Kalendermonaten überschreiten werden kann, sofern das Einkommen im Kalenderjahr das 14-fache der Geringfügigkeitsgrenze im Monat nicht übersteigt.

Midijobgrenze

Außerdem sieht der Referentenentwurf eine Erhöhung der Midijobgrenze vor. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1300 EUR auf 1600 EUR angehoben werden. Hier soll es jedoch bei einem festen Betrag verbleiben und keine dynamische Gestaltung der Obergrenze stattfinden.

Arbeitsaufzeichnung

Für viel Aufregung sorgte der Vorschlag, für bestimmte Branchen und Beschäftigungsverhältnisse eine elektronische und manipulationssichere Arbeitszeiterfassungspflicht einzuführen. Diese soll Defiziten bei der Durchsetzung des Mindestlohngesetzes entgegenwirken. In der Praxis werden die Arbeitszeiten häufig nur lückenhaft erfasst und unbezahlte Mehrarbeit erbracht. Daher bestand die Gefahr, dass Arbeitnehmer in Wirklichkeit für einen geringeren Stundenlohn arbeiten und das Mindestlohngesetz umgangen wird.

Aufgrund dieser Problematik hat das BMAS vorgeschlagen, dass die Arbeitszeiten unmittelbar bei Arbeitsaufnahme und -ende elektronisch und manipulationssicher aufgezeichnet werden. Fraglich ist jedoch, welche Anforderungen an eine manipulationssichere Aufzeichnung gestellt werden bzw. wie diese umgesetzt werden soll.

Probleme werden hier vor allem bei Berufsgruppen erwartet, die ihre Tätigkeiten an verschiedenen Orten ausüben (wie Bauarbeiter oder Reinigungskräfte). Der Kauf von Diensthandys sowie der erforderlichen Software stelle für Unternehmen eine erhebliche Belastung dar. Aus diesem Grund hat sich die FDP dem Vorschlag entgegengestellt, was schließlich dazu führte, dass das BMAS sämtliche Passagen zur Arbeitszeiterfassung aus dem Gesetzesentwurf gestrichen hat. Eine elektronische und manipulationssichere Arbeitsaufzeichnung ist somit vorübergehend vom Tisch.

Fazit

Dass im Oktober 2022 die Minijobgrenze auf 520 EUR erhöht wird, steht bereits mit hoher Wahrscheinlichkeit fest. Des Weiteren ist die Durchsetzung der gelegentlichen Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze sowie die Erhöhung der Midijobgrenze zu erwarten. Fraglich ist jedoch, ob die Erhöhung der Verdienstgrenzen sowie des Mindestlohns in der Praxis tatsächlich zu einer Verdienststeigerung führen werden, oder stattdessen einfach die Arbeitszeit verringert wird.

Der Vorschlag einer elektronischen und manipulationssicheren Arbeitszeiterfassung ist zunächst einmal vom Tisch. Da diese auch kein Bestandteil des Koalitionsvertrages ist, wird das BMAS Schwierigkeiten haben, eine solche Regelung innerhalb der laufenden Legislaturperiode durchzusetzen.


Ein Fachbeitrag aus dem DIRO-Netzwerk

Beitrag veröffentlicht am
16. März 2022

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