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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Bonn

Arbeit und Beruf
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Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Bonn

Ihnen wurde gekündigt und Sie wissen nicht warum? Sie haben ein Zeugnis erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind? Sie sind schwerbehindert, kann Ihnen gekündigt werden?

Ihr Mitarbeiter kommt laufend zu spät, und Sie wollen ihn abmahnen? Sie wollen Personal abbauen, aber ohne dabei einen Fehler zu machen?

Bei all diesen Fragen aus dem Arbeits- und Kündigungsschutzrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte ebenso zur Seite wie bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Aufhebungsverträgen.

Was macht unser Anwalt im Arbeitsrecht?

  • Überprüfung Arbeitsvertrag

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  • Kündigung

  • Auflösungsvereinbarung

  • Urlaub

  • Teilzeit

  • Elternzeit

  • Arbeitszeiten

  • Mindestlohn

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn

Christoph Brüse

Rechtsanwalt

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Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Arbeitsrecht
31.08.2026

BAG zieht Grenzen bei der Entgelttransparenz

Gleiche Tätigkeit, aber eine niedrigere Karrierestufe als die männlichen Kollegen: Eine IT-Spezialistin wollte deshalb wissen, was vergleichbare Beschäftigte verdienen. Dabei verlangte sie auch Informationen über Kollegen an anderen Standorten des Unternehmens. Das ging dem Bundesarbeitsgericht zu weit.

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Arbeitsrecht
22.07.2026

Bundesarbeitsgericht stärkt den Kündigungsschutz bei aufgeteilter Elternzeit

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ermöglicht es Eltern, ihre Elternzeit auf mehrere Zeitabschnitte zu verteilen. Doch gilt der besondere Kündigungsschutz auch vor jedem einzelnen Abschnitt oder nur vor dem ersten? Mit dieser bislang höchstrichterlich ungeklärten Frage hatte sich das Bundesarbeitsgericht zu befassen. Es entschied, dass der gesetzliche Kündigungsschutz bei jeder beantragten Elternzeit erneut eingreift – selbst dann, wenn sämtliche Zeitabschnitte bereits mit einem einzigen Schreiben beantragt wurden.

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Arbeitsrecht
17.07.2026

KI-Technologie im Personalwesen (HR)

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, sowie mit den Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer, die solche Systeme gemäß der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beantragen. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem fünf Risikokategorien definiert werden und gleichzeitig zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterschieden wird. Aufgrund dieses Ansatzes bezieht sich die Einstufung des Risikos von KI-Systemen in erster Linie auf deren (möglichen) Zweck und/oder Wirkung.

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