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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Bonn

Arbeit und Beruf
Probleme im Arbeitsverhältnis
 

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Ihnen wurde gekündigt und Sie wissen nicht warum? Sie haben ein Zeugnis erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind? Sie sind schwerbehindert, kann Ihnen gekündigt werden?

Ihr Mitarbeiter kommt laufend zu spät, und Sie wollen ihn abmahnen? Sie wollen Personal abbauen, aber ohne dabei einen Fehler zu machen?

Bei all diesen Fragen aus dem Arbeits- und Kündigungsschutzrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte ebenso zur Seite wie bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Aufhebungsverträgen.

Was macht unser Anwalt im Arbeitsrecht?

  • Überprüfung Arbeitsvertrag

  • Abmahnungen

  • Kündigung

  • Auflösungsvereinbarung

  • Urlaub

  • Teilzeit

  • Elternzeit

  • Arbeitszeiten

  • Mindestlohn

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn

Christoph Brüse

Rechtsanwalt

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Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Arbeitsrecht
19.01.2026

Arbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.

Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen.

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Arbeitsrecht
15.12.2025

Kündigungsschutz für Betriebsratsgründer

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gewähren Arbeitnehmern weitreichende Schutzrechte, wenn sie sich an der Gründung oder Wahl eines Betriebsrats beteiligen. Eine besondere Stellung nimmt dabei der sogenannte Sonderkündigungsschutz für Initiatoren einer Betriebsratswahl ein, der in § 15 Abs. 3b KSchG geregelt ist. Diese Regelung soll Arbeitnehmer schützen, die bereits in einem frühen Stadium vorbereitende Handlungen zur Errichtung einer Betriebsratsvertretung durchführen und ihre Absicht notariell beglaubigen lassen.

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Arbeitsrecht
08.12.2025

„Digital Native“ in Stellenanzeige: Altersdiskriminierung nach dem AGG?

Die Formulierung von Stellenanzeigen muss den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entsprechen. Werden bestimmte Altersgruppen bevorzugt angesprochen, kann dies eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte darüber zu entscheiden, ob der Begriff „Digital Native“ eine solche Diskriminierung impliziert.

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