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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Bonn

Arbeit und Beruf
Probleme im Arbeitsverhältnis
 

Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Bonn

Ihnen wurde gekündigt und Sie wissen nicht warum? Sie haben ein Zeugnis erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind? Sie sind schwerbehindert, kann Ihnen gekündigt werden?

Ihr Mitarbeiter kommt laufend zu spät, und Sie wollen ihn abmahnen? Sie wollen Personal abbauen, aber ohne dabei einen Fehler zu machen?

Bei all diesen Fragen aus dem Arbeits- und Kündigungsschutzrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte ebenso zur Seite wie bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Aufhebungsverträgen.

Was macht unser Anwalt im Arbeitsrecht?

  • Überprüfung Arbeitsvertrag

  • Abmahnungen

  • Kündigung

  • Auflösungsvereinbarung

  • Urlaub

  • Teilzeit

  • Elternzeit

  • Arbeitszeiten

  • Mindestlohn

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn

Christoph Brüse

Rechtsanwalt

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Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Arbeitsrecht
20.10.2025

Was bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen in der Praxis zu beachten ist

Zielvereinbarungen sind ein weit verbreitetes Instrument zur Incentivierung von Arbeitnehmern. Sie werden genutzt, um Anreize zu schaffen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums vereinbarte Ziele zu erreichen und auf diese Weise einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Arbeitgebers zu leisten. Doch welche Fallstricke sind bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen zu beachten?

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Arbeitsrecht
16.09.2025

Scheinselbstständigkeit: Der schmale Grat zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung

Die vielfältigen Möglichkeiten, wie eine Geschäftsbeziehung im Detail ausgestaltet werden kann, machen eine eindeutige Einordnung in „Beschäftigung“ oder „Selbstständigkeit“ in der Praxis oft schwierig. Dabei sollte zur Vermeidung zuschlagsbehafteter Nachzahlungen von Sozialabgaben rechtzeitig eine vorsichtige und doch treffsichere Einstufung erfolgen.

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Container Hafen Handel Lieferung
Arbeitsrecht
03.09.2025

Kein Anspruch auf Vergütung: Alkoholverbot macht Freizeit nicht zum Bereitschaftsdienst

Auf Seeschiffen gelten besondere Regeln – vor allem, wenn es um Sicherheit geht. Dazu gehört bei manchen Reedereien ein striktes Alkoholverbot, das auch in der Freizeit der Besatzung gilt. Ein Kapitän wollte diese Einschränkung nicht hinnehmen und verlangte, dass seine alkoholfreie Freizeit an Bord als vergütungspflichtiger Bereitschaftsdienst angerechnet wird. Mit seiner Klage scheiterte er jedoch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg.

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