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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Bonn

Arbeit und Beruf
Probleme im Arbeitsverhältnis
 

Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Bonn

Ihnen wurde gekündigt und Sie wissen nicht warum? Sie haben ein Zeugnis erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind? Sie sind schwerbehindert, kann Ihnen gekündigt werden?

Ihr Mitarbeiter kommt laufend zu spät, und Sie wollen ihn abmahnen? Sie wollen Personal abbauen, aber ohne dabei einen Fehler zu machen?

Bei all diesen Fragen aus dem Arbeits- und Kündigungsschutzrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte ebenso zur Seite wie bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Aufhebungsverträgen.

Was macht unser Anwalt im Arbeitsrecht?

  • Überprüfung Arbeitsvertrag

  • Abmahnungen

  • Kündigung

  • Auflösungsvereinbarung

  • Urlaub

  • Teilzeit

  • Elternzeit

  • Arbeitszeiten

  • Mindestlohn

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn

Christoph Brüse

Rechtsanwalt

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Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

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Arbeitsrecht
26.08.2025

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Das BAG entschied am 3. April 2025, dass für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft ein ärztlicher Nachweis erforderlich ist – ein positiver Selbsttest reicht nicht aus.

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Arbeitsrecht
26.08.2025

Tattoos im Arbeitsleben – Ausdruck persönlicher Freiheit oder betriebliche Angelegenheit?

Immer häufiger sind Tattoos und Piercings im Arbeitsalltag sichtbar – quer durch alle Branchen und Hierarchieebenen. Die Frage, ob und wann Körperschmuck ausschließlich Privatsache bleibt oder doch das Arbeitsverhältnis berührt, gewinnt entsprechend an Relevanz. Unternehmen und Arbeitnehmende stehen gleichermaßen vor der Herausforderung, Individualität und Unternehmensinteressen in Einklang zu bringen – mitunter auch vor rechtlichem Klärungsbedarf.

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Briefkasten
Arbeitsrecht
07.07.2025

Kein Kündigungszugang nach Einwurf-Einschreiben ohne Auslieferungsbeleg

Die Frage des wirksamen Zugangs einer Kündigungserklärung ist in der arbeitsrechtlichen Praxis von enormer Bedeutung. Neben der materiell-rechtlichen Wirksamkeit der Kündigung entscheidet der Zugang auch über die Einhaltung der Klagefristen nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Das Bundesarbeitsgericht stellte nun klar, dass ein Einlieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens hierfür nicht ausreicht.

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