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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Bonn

Arbeit und Beruf
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Ihnen wurde gekündigt und Sie wissen nicht warum? Sie haben ein Zeugnis erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind? Sie sind schwerbehindert, kann Ihnen gekündigt werden?

Ihr Mitarbeiter kommt laufend zu spät, und Sie wollen ihn abmahnen? Sie wollen Personal abbauen, aber ohne dabei einen Fehler zu machen?

Bei all diesen Fragen aus dem Arbeits- und Kündigungsschutzrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte ebenso zur Seite wie bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Aufhebungsverträgen.

Was macht unser Anwalt im Arbeitsrecht?

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Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bonn

Christoph Brüse

Rechtsanwalt

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Beiträge aus dem DIRO-Netzwerk

Arbeit Bau Handwerk
Arbeitsrecht
13.04.2026

Anwesenheitsprämie und Streikteilnahme – keine unzulässige Maßregelung

Mit Urteil vom 15.12.2025 (1 SLa 158/25) hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg eine zentrale Frage des kollektiven Arbeitsrechts aufgegriffen: In welchem Umfang dürfen Anwesenheitsprämien ausgestaltet werden, wenn Arbeitnehmer ihr Streikrecht ausüben? Im Spannungsfeld zwischen Koalitionsfreiheit, Maßregelungsverbot und betriebsverfassungsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz stellt sich insbesondere die Frage, ob die Kürzung einer solchen Prämie bei streikbedingten Fehlzeiten eine unzulässige Sanktion darstellt oder lediglich Ausdruck eines legitimen Vergütungssystems ist.

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Geld Steuer Lohn Rechner
Arbeitsrecht
07.04.2026

Arbeitgeberkündigung wirksam? – Kein Ausschluss der Vergütung bis zur Klärung

Mit Beschluss vom 28.01.2026 (Az. 5 AS 4/25) hat das Bundesarbeitsgericht eine grundlegende Weichenstellung im Kündigungsschutzrecht vorgenommen: Arbeitgeber dürfen das Risiko der Gehaltszahlung nach Ausspruch einer Kündigung nicht durch arbeitsvertragliche Regelungen auf Arbeitnehmer verlagern.

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Fachbeitrag Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
25.03.2026

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: BAG stärkt den individuellen Entgeltvergleich

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit zählt zu den zentralen Vorgaben des nationalen und europäischen Arbeitsrechts. Gleichwohl bereitet seine praktische Durchsetzung erhebliche Schwierigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Darlegung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung. Mit seinem Urteil vom 23.10.2025 konkretisiert das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an den Entgeltvergleich und stellt klar, dass bereits der Vergleich mit einer einzelnen geeigneten Vergleichsperson ausreichen kann, um eine Diskriminierung zu vermuten.

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