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Rechtsanwalt Vertragsrecht Bonn

Verträge und Vereinbarungen
Alles rund um den Vertrag
 

Ihre Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Bonn

Sie beabsichtigen den Abschluss eines wichtigen Vertrages und wollen wegen dessen Bedeutung und finanziellen Volumens nicht einfach etwas unterschreiben, was Ihnen vorgelegt wird?

Sie legen vielmehr Wert darauf, dass der Vertrag zumindest auch Ihre Interessen berücksichtigt?

Das ist nicht nur legitim, sondern dringend anzuraten:

Unser Zivilrecht lässt auch und gerade bei großvolumigen Verträgen (z.B. Eheverträgen, Grundstückskaufverträgen, Bau- und Bauträgerverträgen, Kauf von Unternehmen und Beteiligungen, Yachtkauf, privaten und gewerblichen Mietverträgen, Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände, Arbeitsverträgen für leitendes Personal) Verhandlungsspielräume, die Sie für sich nutzen können - oder die andere Seite für sich nutzen wird.

Das gilt auch für Verträge, die kraft Gesetzes nur in notarieller Form wirksam abgeschlossen werden können. Das Erfordernis der notariellen Beurkundung dient dem Schutz der Vertragschließenden vor unüberlegten Entscheidungen. Es ist aber nicht Aufgabe des Notars, die Interessen einer der Vertragsparteien gegen die andere zu vertreten. Haben Sie erst einmal unterschrieben, sind Sie an den Vertragsinhalt gebunden. Der – oft unbewusste – Verzicht auf eine für Sie interessengerechte Regelung oder die Akzeptanz einer für Sie ungünstigen kann für Sie wesentlich teurer werden als die Kosten einer professionellen Beratung.

Gern fertigen wir für Sie einen Vertragsentwurf als Grundlage für die Verhandlungen mit der anderen Seite, prüfen für Sie einen von der anderen Seite vorgelegten Vertragsentwurf oder begleiten Sie auf Wunsch bei den Vertragsverhandlungen.

Unsere Anwälte stehen Ihnen mit ihrer großen Erfahrung und Fachkenntnis in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen zur Verfügung.

Ihr Anwalt für Vertragsrecht in Bonn

Hermann Loef

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Viele Verträge verbinden Leistungen verschiedener Vertragstypen (Kauf‑, Werk- oder Dienstvertrag), so z.B. Lieferung mit Montage, Softwarelizenz mit Customizing, Vermittlung mit „Rundum-Service“. Solche „Mischverträge“ werden rechtlich als Einheit beurteilt.

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Irreführende Website: Kein Reisevertrag trotz Klick auf „Jetzt kaufen“

Die Online-Buchung von Reisen ist für viele Verbraucher längst Routine. Doch damit ein wirksamer Reisevertrag zustande kommt, müssen die Buchungsseiten den gesetzlichen Transparenzanforderungen entsprechen. Insbesondere muss unmissverständlich erkennbar sein, ab welchem Klick eine verbindliche Zahlungspflicht entsteht. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt, dass eine missverständliche Gestaltung der Website dazu führen kann, dass überhaupt kein Vertrag zustande kommt.

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