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Rechtsanwalt Reiserecht Bonn

Reise und Urlaub
Rund ums Verreisen
 

Ihre Rechtsanwälte für Reiserecht in Bonn

Ihr Flug wurde storniert und Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst? Ihr Hotel wird umgebaut oder der Pool ist defekt? Die gebuchte Ferienwohnung ist total verschmutzt oder der Mietwagen steht nicht zur Verfügung? Der Reisebus erleidet eine Panne, Ersatz kommt erst 2 Tage später? Sie sind am Urlaubsort angekommen, Ihr Reisegepäck aber erst Tage später?

Wenn Ihre Reise nicht so verlaufen ist wie geplant, wenn Sie Probleme mit einer Fluggesellschaft, der Bahn oder Ihrem Reiseveranstalter haben, helfen wir Ihnen gerne zeitnah und kompetent.

Was macht unser Anwalt im Reiserecht?

  • Ausgleichsansprüche bei Verspätung

  • Stornierungen

  • Umbuchungen

  • Reisepreisminderung

Ihr Anwalt für Reiserecht in Bonn

Christoph Brüse

Rechtsanwalt

Zum Profil von Christoph Brüse

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Reiserecht

Reiserecht
29.06.2026

Teurerer Kraftstoff, teurere Reisen – müssen Passagiere die Mehrkosten wirklich tragen?

Aufgrund des Konflikts im Nahen Osten kommt es zu Störungen bei der Versorgung mit Energieträgern. In der Folge steigen auch die Preise für Beförderungsleistungen, während deren Verfügbarkeit abnimmt. Damit rücken die Fragen in den Vordergrund, ob Fluggesellschaften wegen höherer Treibstoffkosten die Preise bereits gekaufter Flugtickets nachträglich erhöhen dürfen und welche Rechte Passagiere im Falle von Flugannullierungen haben, die mit den Verhältnissen auf dem Treibstoffmarkt zusammenhängen.

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zug bahn öpnv verkehr
Reiserecht
15.12.2025

Gerichtsbekannt: Auf die Bahn ist kein Verlass

Zu knapp geplant: Bahnverspätung führt nicht automatisch zu Schadenersatz beim Pauschalreiseveranstalter

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Flughafen Halle
Reiserecht
29.09.2025

Boarding nicht abgeschlossen – Airline muss verspätete Passagiere mitnehmen

Immer wieder kommt es vor, dass Fluggäste das Gate knapp verpassen und die Fluggesellschaften sie nicht mehr an Bord lassen. Ob in solchen Fällen ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Das Landgericht Frankfurt am Main hat dazu mit Urteil vom 5. Juni 2025 (Az. 2-24 S 93/24) eine klare Position bezogen und die Rechte von Reisenden gestärkt.

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