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Rechtsanwalt Forderungsmanagement Bonn

Forderungsmanagement und Forderungsbeitreibung
Alles rund um die Forderungsbeitreibung
 

Ihr Rechtsanwalt für Forderungsmanagement und Forderungsbeitreibung in Bonn

Ihr Kunde zahlt nicht? Auch nicht nach der zweiten Mahnung? Was nun?

Zahlt der Kunde auf die zweite Mahnung nicht – einige Mandanten warten bis nach der dritten – schlägt die Stunde des Anwalts: Die Sache wird an uns abgegeben, wir werden mit einer letzten anwaltlichen Mahnung und, wenn auch dann nicht gezahlt wird, mit der gerichtlichen Beitreibung der Forderung beauftragt.

Warum noch eine anwaltliche Mahnung, wenn schon Ihre zwei oder gar drei Mahnungen erfolglos waren?

Die Erfahrung lehrt, dass ein erheblicher Teil der Schuldner nach unserer anwaltlichen Mahnung doch noch Zahlung leistet. Vermutlich sind dies diejenigen, die zwar gerade nicht illiquide, aber noch zahlungsunwillig waren (Motto: der billigste Kredit ist der Lieferantenkredit) und nach unserer für sie kostenpflichtigen anwaltlichen Mahnung realisieren, dass es für sie bei ergebnislosem Verstreichen der von uns gesetzten Frist durch ein gerichtliches Mahnverfahren noch erheblich teurer würde.

Wird die von uns gesetzte Zahlungsfrist nicht eingehalten, so beantragen wir einen gerichtlichen Mahnbescheid, der vom zuständigen Mahngericht kurzfristig erlassen wird. Legt Ihr Schuldner nicht binnen 14 Tagen bei Gericht Widerspruch ein, so erwirken wir einen Titel (Vollstreckungsbescheid), aus dem sofort und ohne Sicherheitsleistung die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner betrieben werden kann.

Legt der Schuldner Widerspruch ein, so wird das Verfahren vom Mahngericht an das zuständige Prozessgericht abgegeben. Dort begründen wir Ihren Anspruch, und Ihr Schuldner muss darauf erwidern. Da regelmäßig keine rechtserheblichen Einwendungen bestehen, ergeht meist ein Versäumnisurteil, aus dem ebenfalls die sofortige Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung gegen ihn betrieben werden kann.

Wie die Erfahrung lehrt, führt unsere individuelle, auf die Person des jeweiligen Schuldners fokussierte, im Ton höfliche, aber in der Sache beharrliche und kreative Zwangsvollstreckung häufig zur vollständigen Tilgung der Forderung und der Beitreibungskosten.

Wir arbeiten in dieser Weise seit Jahrzehnten erfolgreich u.a. für ein großes Versandhandelsunternehmen im B2B-Bereich.

Gern kümmern wir uns auch um die Beitreibung Ihrer Forderungen. Rufen Sie uns einfach an.

Ihr Anwalt für Forderungsmanagement und Forderungsbeitreibung in Bonn