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Rechtsanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht Bonn

Gesellschafter und Gesellschaften
Alles rund um Gesellschaften und ihre Gesellschafter
 

Ihre Rechtsanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht in Bonn

Sie wollen ein Unternehmen gründen (Startup) und wissen noch nicht in welcher Rechtsform?

Wir beraten Sie bei der Wahl der Rechtsform (GbR, Partnerschaftsgesellschaft, UG, GmbH, KG, Stille Gesellschaft, GmbH & Co. KG, AktG) und bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge.

Sie möchten Ihre Einzelfirma in eine GmbH umwandeln? Wir beraten und begleiten Sie bei dem Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz.

Sie wollen Ihr Unternehmen oder eine Beteiligung veräußern oder ein Unternehmen oder eine Beteiligung erwerben? Wir beraten und begleiten Sie in den Verhandlungen und bei der Gestaltung der Verträge (Verschwiegenheitsvereinbarung, Due Diligence, Absichtserklärung (LOI), Kaufvertrag).

Zwischen den geschäftsführenden Gesellschaftern Ihres Unternehmens besteht Streit, der die weitere Entwicklung beeinträchtigt oder sogar blockiert? Wir zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten und beraten und begleiten Sie bei deren außergerichtlicher oder gerichtlicher Durchsetzung.

Sie machen sich Sorgen, wie es in Ihrem Unternehmen weitergehen soll, wenn Sie plötzlich z.B. aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr handlungsfähig sein sollten? Wir entwerfen für Sie speziell auf Ihre Bedürfnisse als Unternehmer zugeschnittene Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und auf Wunsch auch Nachfolge-und Nachlassregelungen.

Sie wollen den Vertrieb Ihres Unternehmens mit Handelsvertretern oder Vertragshändlern organisieren und benötigen dazu auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittene Handelsvertreterverträge oder Vertragshändlerverträge? Oder Sie haben schon solche Verträge, möchten sie aber aktualisieren? Gerne entwerfen wir für Sie an die heutigen Verhältnisse Ihres Unternehmens angepasste und dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung entsprechende Verträge.

Zu diesen und nahezu allen anderen Rechtsfragen, wie sie sich alltäglich in Unternehmen ergeben, beraten wir Sie gern aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit für Unternehmer und Unternehmen in der Art einer ausgelagerten Rechtsabteilung mit hoher Fachkompetenz und Erfahrung.

Haben Sie Fragen zu den folgenden besonders praxisrelevanten Bestimmungen des HGB?

  • Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung (§ 25 HGB)

  • Erteilung und Umfang der Prokura (§§ 48, 49 HGB)

  • Handlungsvollmacht (§ 54 HGB)

  • Handlungsgehilfe, gesetzliches Wettbewerbsverbot (§§ 59, 60 HGB)

  • Vertragliches Wettbewerbsverbot; bezahlte Karenz (§ 74 ff. HGB)

  • Handelsvertreter (§§ 84 ff. HGB)

  • Vertragshändler (§§ 84 ff. HGB teilweise analog)

  • Ausgleichsanspruch (§ 89b HGB)

  • Offene Handelsgesellschaft (OHG, §§ 105 ff. HGB)

  • Gesellschaftsvertrag (§ 109 HGB)

  • Wettbewerbsverbot (§ 112 HGB)

  • Geschäftsführung (§ 114 ff. HGB)

  • Vertretung der Gesellschaft (§ 125 HGB)

  • Auflösung der Gesellschaft (§§ 131 ff. HGB)

  • Kündigung eines Gesellschafters (§ 132 HGB)

  • Liquidation der Gesellschaft (§§ 145 ff. HGB)

  • Bilanzen, Verteilung des Gesellschaftsvermögens (§§ 154 f. HGB)

  • Haftung des ausscheidenden Gesellschafters (§ 160 HGB)

  • Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff. HGB)

  • Geschäftsführung (§ 174 HGB)

  • Kontrollrecht (§ 166 HGB)

  • Vertretung der KG (§ 170 HGB)

  • Haftung und Umfang der Haftung des Kommanditisten (§§ 171f. HGB)

  • Haftung bei Eintritt als Kommanditist (§ 173 HGB)

  • Haftung vor Eintragung (§ 176 HGB)

  • Stille Gesellschaft (§§ 230 ff. BGB)

  • Buchführungspflicht (§§ 238 ff. HGB)

  • Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss (§§ 242 ff. HGB)

  • Offenlegung (§§ 325 ff. HGB)

  • Handelsgeschäfte (§§ 343 ff. HGB)

  • Handelsbräuche (§ 356 HGB)

  • Schweigen des Kaufmanns auf Anträge (§ 362 HGB)

  • Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht (§ 369 HGB)

  • Handelskauf (§§ 373 ff. HGB)

  • Untersuchungs-und Rügepflicht (§ 377 HGB)

  • Kommissionsgeschäft (§§ 383 ff. HGB)

  • Frachtgeschäft (§§ 407 ff. HGB)

  • Speditionsgeschäft (§§ 453 ff. HGB)

  • Lagergeschäft (§§ 467 ff. HGB)

  • Seehandel (§§ 476 ff. HGB)

  • Kurze Verjährung (§ 605 ff. HGB)

Wir beantworten Ihnen gerne auch Fragen zu weiteren für Unternehmer und Unternehmen praxisrelevanten Gesetzen zum Handels-und Gesellschaftsrecht wie GmbHG, AktG, UmwG, UWG und GWB.

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