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Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht Bonn

Wirtschaft
Alles rund um die Wirtschaftsbeziehungen
 

Ihre Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht in Bonn

Die Wirtschaft läuft wie ein gut geöltes Räderwerk. Jedenfalls sollte sie das.

Doch manchmal kommt Sand ins Getriebe. Dann wird der Anwalt gebraucht.

Einige Beispiele aus der Praxis:

Ein Zulieferer liefert unserer Mandantin (Fahrzeugherstellerin) mangelhafte Teile. Die Mangelhaftigkeit stellt sich nicht bei Stichproben anlässlich der Anlieferung, sondern erst beim Einsatz der Fahrzeuge durch die Kunden unserer Mandantin heraus. Der Zulieferer kann die Mängel nicht kurzfristig beheben. Kunden unserer Mandantin treten nach erfolgloser Fristsetzung für die Mängelbehebung von ihren Kaufverträgen zurück. Unsere Mandantin verlangt Schadensersatz. Der Zulieferer beruft sich auf Verletzung der kaufmännischen Rügepflicht und Haftungsausschlüsse in seinen AGB.

Eine Mandantin hat mit einem ausländischen Hersteller einen langfristigen Alleinvertriebsvertrag geschlossen und für ihn den Markt in Deutschland aufgebaut. Nun erfährt sie durch einen Zufall, dass der Hersteller heimlich Ware in erheblichem Umfang an ihr vorbei ins Vertragsgebiet liefert, um ihre Gewinnspanne einzusparen.

Ein Handelsvertreter verletzt sein Wettbewerbsverbot und arbeitet auch für die Konkurrenz unserer Mandantin. Unsere Mandantin kündigt das Handelsvertreterverhältnis fristlos. Der Handelsvertreter bestreitet die Vertragsverletzung und macht einen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB geltend.

Eine Mandantin, erfolgreicher Mittelständler, hat ein teures Warenwirtschaftssystem geordert. Der Anbieter bekommt das System nicht ans Laufen. Das Going Live wird mehrfach verschoben. Die strapazierten Key User unserer Mandantin „streiken“. Unsere Mandantin kündigt das Vertragsverhältnis und verlangt die bereits geleistete Anzahlung zurück. Der Anbieter bestreitet die Wirksamkeit der Kündigung und verlangt den restlichen Kaufpreis.

In allen diesen Fällen konnten wir unseren Mandanten helfen, teils schon durch außergerichtliche Verhandlungen, teils in Gerichtsverfahren, im letzten Fall erst durch Prozessieren in drei Instanzen:

Die Klage des Anbieters wurde abgewiesen, der Widerklage unserer Mandantin stattgegeben. Als das Urteil endlich rechtskräftig wurde und der Anbieter zahlte, hatte sich die Forderung unserer Mandantin durch die aufgelaufenen Zinsen um fast 50 % erhöht.

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