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Rechtsanwalt Bau- und Architektenrecht Bonn

Planen und Bauen
Alles rund um Planen, Bauen und Immobilien
 

Ihre Rechtsanwälte für Bau-und Immobilienrecht in Bonn

Sie wollen bauen? Sie wollen ein Grundstück mit Bauträgervertrag kaufen oder eine neu errichtete Eigentumswohnung? Holen Sie sich dazu schon vor dem Vertragsschluss anwaltlichen Rat!

Was Sie einmal unterschrieben haben, können Sie später nicht mehr einseitig ändern.

Bauen ist kein Alltagsgeschäft, das routinemäßig nebenher läuft. Privatleute bauen meist nur einmal im Leben. Bauen war immer schon teuer. Grundstücks-und Baupreise sind gerade in letzter Zeit noch einmal stark gestiegen. Es geht somit stets um eine große Investition, die meist zu einem erheblichen Teil finanziert werden muss.

Bauen ist nicht nur teuer, sondern auch komplex. Häuser werden nicht wie Autos in einem Zug von Robotern am Fließband zusammengebaut, sondern nacheinander in einzelnen Schritten von vielen Bauhandwerkern verschiedener Gewerke errichtet – z.B. Maurern, Zimmerleuten, Dachdeckern, Fensterbauern, Trockenbauern, Putzern, Estrichlegern, Heizungsbauern, Installateuren, Bodenlegern, Elektrikern und Malern. Wenn diese nicht von einem tüchtigen Bauleiter koordiniert und fachlich überwacht werden und nicht alle sorgfältig und zügig arbeiten, kommt es erfahrungsgemäß zu Mängeln und Bauzeitverlängerungen.

Das gilt nicht nur für den „Häuslebau“, sondern, in größerem Maßstab, auch für den Geschossbau, gleich ob Wohnungen oder Büro-und Geschäftsräume, für den Bau von Fabrikhallen und erst recht für große kommunale Bauprojekte, z.B. ein großes Sport- und Erlebnisbad mit Wellness-Einrichtungen.

In der beratenden Begleitung auch solcher Großprojekte und in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung der Interessen von Bauherren und anderen Baubeteiligten bei Streitigkeiten z.B. über Baumängel, Erhöhung der Baukosten und Verlängerung der Bauzeiten verfügen wir nicht nur über jahrzehntelange Erfahrung, sondern auch über umfangreiches, stets aktuell gehaltenes Know-how.

Denn nicht nur die Technik am Bau, sondern auch das Bau-und Immobilienrecht hat sich im Laufe der Jahre fortwährend weiterentwickelt. So wurde z.B. das Werkvertragsrecht des BGB um neue Kapitel für den Bauvertrag und den Verbraucherbauvertrag ergänzt, die auf alle nach dem 31.12.2017 abgeschlossenen Verträge anzuwenden sind.

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