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Rechtsanwalt Familienrecht Bonn

Ehe und Familie
Alles rund um die Familie
 

Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht in Bonn

Mit Fachkenntnis und langjähriger Erfahrung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Carsten Heise als Scheidungsanwalt am Familiengericht in Bonn und an allen anderen Familiengerichten für sämtliche Fragen des Familienrechts zur Verfügung (Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinn, etc.). Dabei legt Rechtsanwalt Carsten Heise größten Wert auf eine persönliche und individuelle Beratung unter Berücksichtigung der Interessen etwa vorhandener Kinder.

Với chuyên môn và nhiều năm kinh nghiệm, luật sư Carsten Heise sẵn sàng giúp đỡ bạn với tư cách là luật sư gia đình/ luật sư ly hôn, ông ấy sẽ tư vấn cho bạn tất cả các câu hỏi về luật gia đình (ly hôn, quyền nuôi con, cấp dưỡng, thu nhập, v.v.). Luật sư Carsten Heise đặc biệt chú trọng buổi tư vấn cá nhân với từng trường hợp riêng biệt khác nhau, đặc biệt liên quan đến quyền lợi của trẻ em/ con cái của bạn.
Bên cạnh đó, ông ấy cũng sẽ tư vấn cho bạn về ảnh hưởng của việc ly thân/ ly hôn đối với giấy phép cư trú của bạn hoặc về hậu quả của việc tranh chấp/ giải trình quan hệ cha con với quốc tịch của con bạn.

Was wir für unsere Mandanten tun

  • Trennung und Scheidung, Internationale Scheidung
  • Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Auskunftsanspruch betreffend unbekanntes Einkommen des Ehepartners
  • Ehegattenunterhalt: Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt / nachehelicher Unterhalt

Was leisten unsere Anwälte im Familienrecht?

  • Trennung und Scheidung

  • Internationale Scheidung

  • Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

  • Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • Trennungsjahr

  • Unterhalt

  • Auskunftsanspruch betreffend unbekanntes Einkommen des Ehepartners

  • Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt / nachehelicher Unterhalt

  • Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder

  • Elternunterhalt

  • Wohnwertvorteil bei Unterhaltsberechnung

  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung

  • Auskunftsanspruch betreffend unbekanntes Vermögen des Ehepartners

  • Gesamtschuldnerausgleich

  • Rentenanwartschaften und Versorgungsausgleich

  • Ehewohnung und Hausrat

  • Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften

  • Erbrechtliche Besonderheiten unter Ehegatten

  • Gewaltschutz gegen Übergriffe des Ehepartners oder der Ehepartnerin

  • Sorgerecht

  • Elternvereinbarung

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Umgangsrecht

  • Wechselmodell

  • Anfechtung oder Anerkennung der Vaterschaft

  • Adoption und Adoptionsverfahren

  • Vormundschaft bzw. Betreuung (Betreuungsrecht)

Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt?

Für die Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht in Bonn (und anderswo) besteht Anwaltszwang . Mindestens der Ehegatte, der die Scheidung einreicht, muss durch einen eigenen Rechtsanwalt für Familienrecht vertreten sein. Möchte der andere Ehegatte der Scheidung nur zustimmen, handelt es sich also um eine einvernehmliche Scheidung , muss der Antragsgegner bzw. die Antragsgegnerin keinen eigenen Scheidungsanwalt beauftragen. Das kann im Einzelfall aus Kostengründen sinnvoll sein.

Ist der anwaltlich nicht vertretene Ehegatte geschäftlich unerfahren, z.B. weil er sich ausschließlich um den Haushalt und die Kinder gekümmert hat, sollte das aber gut überlegt sein. Denn der anwaltlich nicht vertretene Ehepartner kann keine eigenen Anträge vor dem Familiengericht stellen und auch keinen Rechtsmittelverzicht erklären. Die Scheidung wird in solchen Fällen erst einen Monat später „gültig“.

Einen "gemeinsamen Anwalt" gibt es nicht

Ganz wichtig ist: Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum gibt es keinen „gemeinsamen Rechtsanwalt“. Der Antragsgegner kann bei der einvernehmlichen Scheidung zwar auf die Begleitung durch einen eigenen Rechtsanwalt verzichten. Er darf aber nicht erwarten, dass der Rechtsanwalt, der die Scheidung eingereicht hat, seine Interessen „mitvertritt“. Auch im Familienrecht gehört das Verbot der Interessenkollision zu den Grundpflichten des Rechtsanwalts. Alles andere ist unseriös.

Möchte der Antragsgegner selber eigene Anträge stellen, handelt es sich also um eine sog. streitige Scheidung , braucht er dazu zwangsläufig ebenfalls einen eigenen Rechtsanwalt. Streitig ist die Scheidung immer dann, wenn:

  • nach Ablauf des Trennungsjahres Meinungsverschiedenheiten über sog. Folgesachen bestehen (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Güterrecht, Kindschaftssachen) oder/und
  • nach Meinung eines Ehepartners das einjährige Trennungsjahr noch nicht abgelaufen und eine dreijährige Trennungszeit noch nicht erreicht ist.

Der Versorgungsausgleich

Das Familiengericht soll über solche Folgesachen im Scheidungsverfahren zusammen mit der Scheidung entscheiden, sog. „Verbund“. Der Versorgungsausgleich (also der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Anwartschaften auf Rente wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit) hat eine Art Sonderstellung.

Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht nämlich automatisch durchgeführt, wenn die Ehe länger als drei Jahre gedauert hat und keine notarielle Verzichtserklärung über den Ausgleich vorliegt. Über alle anderen Folgesachen entscheidet das Familiengericht nur auf Antrag, sodass ein Ehegatte zwingend einen Anwalt benötigt, falls Folgesachen gerichtlich geregelt werden soll.

Familienrechtliche Erstberatung

Wissen, was auf Sie zukommt

Damit Sie bei Trennung und Scheidung darüber informiert sind, was auf sie zukommt, bietet Rechtsanwalt Carsten Heise vorab zu Ihrer Orientierung und zur „Bestandsaufnahme“ gerne eine (Erst-)Beratung zum Familienrecht an. Die Palette der anwaltlichen Beratung reicht dabei von:

Schilderungen der Verfahrensabläufe, bis hin zu grundsätzlichen Verhaltensmaßnahmen bei Trennung, zu Vorgehensweisen bei Kindes-, Trennungs- und Geschiedenenunterhalt, bei Zugewinnausgleich, bei der Durchführung des Versorgungsausgleich und bei Kindschaftssachen (Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht).

Komplette Unterhaltsberechnungen können im Rahmen einer Erstberatung nicht erfolgen.

Interaktiver Smartrechner

An dieser Stelle ist ein Online Rechner des externen Dienstes Smart-Rechner.de eingebunden. Auf unserer Website haben wir Online-Rechner von www.smart-rechner.de (Anbieter ist Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR, Hinter der Hage 25, 53501 Grafschaft, Deutschland, im Weiteren: „Smare“) als externen Dienst eingebunden, um Ihnen bedarfsgerechte Berechnungen auf unserer Website zu ermöglichen. Beim Aufruf der Website werden Ihre Zugriffsdaten wie Ihre IP-Adresse, Browser- und Geräteinformationen sowie Datum und Uhrzeit der Serveranfrage und die bei der Nutzung der Eingabemaske der Online-Rechner zur Berechnung angegeben Daten an Smare und den Hosting-Anbieter von Smare, IONOS SE (Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland), übermittelt. Ihre Zugriffsdaten werden bei IONOS SE in Server-Protokolldateien (Logfiles) gespeichert. Ihre IP-Adresse wird durch die IONOS SE nach sieben Tagen anonymisiert und nach neun Wochen gelöscht. Die Speicherung der IP-Adresse bei der IONOS SE dient ausschließlich der Funktionsfähigkeit und Integrität sowie Sicherheit der Online-Rechner. Eine Zuordnung der Daten zu einer bestimmten Person findet durch Smare oder IONOS SE nicht statt.

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