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Rechtsanwalt Mietrecht Bonn

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Ihre Rechtsanwälte für Mietrecht in Bonn

Ihr Mietverhältnis wurde gekündigt und Sie befürchten nunmehr Wohnungslosigkeit? Ihre Nebenkostenabrechnung ist für Sie nicht nachvollziehbar und soll überprüft werden? Ihr Vermieter zahlt Ihnen die Kaution nicht zurück, weil er angeblich Schäden in der Wohnung festgestellt hat?

Sie wollen die Miete für die vermietete Wohnung erhöhen oder ein Mietverhältnis kündigen und Fehler bei der Formulierung vermeiden? Ihr Mieter hat die Miete gekürzt wegen eines angeblichen Schadens am Mietobjekt?

Sie wollen ein Grundstück erwerben und benötigen Erläuterungen zu dem vorgelegten Kaufvertragsentwurf? Sie haben ein Grundstück verkauft und der Käufer macht nachträglich Mängel geltend oder er zahlt den Kaufpreis nicht?

Bei allen Fragen des Mietrechtes aus Vermieter- und aus Mietersicht unterstützen wir Sie gerne. Für Probleme beim Grundstückskauf oder Verkauf finden wir mit Ihnen gemeinsam eine Lösung.

Was macht unser Anwalt im Mietrecht?

  • Mietverträge

  • Mieterhöhungen

  • Mietminderungen

  • Kündigungen

  • WEG-Beratung

  • Beschlussanfechtung

  • Wohngelder

  • Betriebskostenabrechnungen

Ihr Anwalt für Mietrecht in Bonn

Christoph Brüse

Rechtsanwalt

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem Mietrecht

Gesellschaft Meeting Büro
Mietrecht
08.12.2025

Gewerbliches Zwischenmietverhältnis: Risiken und Absicherung im Fall der Insolvenz des Hauptmieters

Im Immobilienbereich wählen Unternehmen oft das sogenannte Zwischenmietmodell: Eine Gesellschaft mietet eine Halle oder Gewerbefläche an und vermietet die Räume geschäftlich an weitere Unternehmen weiter. Für Eigentümer, Investoren und Unternehmen ist dies wirtschaftlich attraktiv – die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, insbesondere im Fall einer Insolvenz des Hauptmieters, werden jedoch häufig unterschätzt.

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Wohnungstürschlüssel
Mietrecht
07.10.2025

Schonfristzahlung kann ordentliche Kündigung im Einzelfall unwirksam machen

Das Landgericht Hamburg hatte zu entscheiden, ob eine ordentliche Kündigung des Vermieters wegen Mietrückständen Bestand haben kann, wenn der Mieter die Rückstände kurz nach Zugang der Kündigung vollständig ausgleicht. Dabei greift die Entscheidung eine zentrale Frage der jüngeren mietrechtlichen Diskussion auf: Welche Bedeutung hat eine Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) für die Wirksamkeit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung? Das Gericht folgt der Linie des Bundesgerichtshofs, differenziert aber im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB).

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Vertragsunterzeichnung
Mietrecht
29.09.2025

Rückgabeprotokolle im Mietrecht: Bindungswirkung und Grenzen

Bei der Wohnungsrückgabe ist das Rückgabeprotokoll oft ein unscheinbares Dokument, dem beide Seiten schnell ihre Unterschrift geben. Doch was darin steht, hat erhebliche rechtliche Konsequenzen. Wer bestätigt, dass eine Wohnung mangelfrei ist, kann sich später nicht mehr auf Mängel berufen – selbst wenn diese tatsächlich vorhanden waren. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Hanau, die die Bedeutung solcher Protokolle noch einmal unterstreicht.

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