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Rechtsanwalt Mietrecht Bonn

Haus und Wohnung
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Ihr Mietverhältnis wurde gekündigt und Sie befürchten nunmehr Wohnungslosigkeit? Ihre Nebenkostenabrechnung ist für Sie nicht nachvollziehbar und soll überprüft werden? Ihr Vermieter zahlt Ihnen die Kaution nicht zurück, weil er angeblich Schäden in der Wohnung festgestellt hat?

Sie wollen die Miete für die vermietete Wohnung erhöhen oder ein Mietverhältnis kündigen und Fehler bei der Formulierung vermeiden? Ihr Mieter hat die Miete gekürzt wegen eines angeblichen Schadens am Mietobjekt?

Sie wollen ein Grundstück erwerben und benötigen Erläuterungen zu dem vorgelegten Kaufvertragsentwurf? Sie haben ein Grundstück verkauft und der Käufer macht nachträglich Mängel geltend oder er zahlt den Kaufpreis nicht?

Bei allen Fragen des Mietrechtes aus Vermieter- und aus Mietersicht unterstützen wir Sie gerne. Für Probleme beim Grundstückskauf oder Verkauf finden wir mit Ihnen gemeinsam eine Lösung.

Was macht unser Anwalt im Mietrecht?

  • Mietverträge

  • Mieterhöhungen

  • Mietminderungen

  • Kündigungen

  • WEG-Beratung

  • Beschlussanfechtung

  • Wohngelder

  • Betriebskostenabrechnungen

Ihr Anwalt für Mietrecht in Bonn

Christoph Brüse

Rechtsanwalt

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem Mietrecht

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Mietrecht
27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

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25.03.2026

Grenze überschritten: Wann hohe Mieten sittenwidrig sind

Die Frage, wann eine überhöhte Miete die Schwelle zur Sittenwidrigkeit überschreitet, gehört zu den zentralen Problemfeldern des Wohnraummietrechts. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten geraten hohe Mietforderungen zunehmend in den Fokus gerichtlicher Kontrolle. Ein Urteil des LG Hamburg greift diese Problematik auf und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Miete und ortsüblicher Vergleichsmiete zur Annahme einer Wuchermiete im Sinne des § 138 BGB führt.

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26.02.2026

Gewinnerzielung durch Untervermietung als Kündigungsgrund

Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (VIII ZR 228/23) hat der Bundesgerichtshof die Grenzen zulässiger Untervermietung präzisiert. Im Kern stellt der Senat klar, dass eine gewinnorientierte Untervermietung nicht vom berechtigten Interesse des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB gedeckt ist. Erfolgt die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters, kann dies eine ordentliche Kündigung des gesamten Mietverhältnisses rechtfertigen.

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