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Erbrecht: notarielles Bestandsverzeichnis Vermeidung von Zwangsgeld bei untätigem Notar

Ist ein Erbe zur Vorlage eines notariellen Bestandsverzeichnisses verurteilt worden und wird der hierauf mit der Erstellung des Bestandsverzeichnisses beauftragte Notar untätig, so kann gegen den Erben vollstreckt werden und ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Um eine Zwangsgeldfestsetzung zu vermeiden, muss der Auskunftsschuldner den untätigen Notar notfalls im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde oder im Zivilrechtsweg zur Verzeichniserstellung bewegen oder einen anderen Notar beauftragen. Hat der Erbe diese Maßnahmen ergriffen, sind Verfahrensverzögerungen nicht dem auskunftspflichtigen Erben anzulasten, weshalb ein gegen ihn beantragtes Zwangsgeld nicht festgesetzt werden kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.08.2020 – 12 W 136/20 = BeckRS 2020, 21002).


Ein Fachbeitrag aus dem DIRO-Netzwerk

Beitrag veröffentlicht am
30. Januar 2023

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Werkvertragsrecht, Verbraucherrecht
24.05.2023

Bauhandwerksbetriebe aufgepasst! Gefahr des kompletten Werklohnverlusts!

Nach Ausführung der vertraglichen Leistung durch den Bauhandwerksbetrieb zahlt der Verbraucher die Rechnung nicht und widerruft den Vertrag. Begründung: das Unternehmen hatte es versäumt, ihn über das Widerrufsrecht zu unterrichten, das ihm zustand, da der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen worden war. Demnach sei er nicht einmal zur Leistung von Wertersatz verpflichtet. Das Unternehmen verklagt den Verbraucher vor dem zuständigen Landgericht auf Zahlung.

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